Neue Kennzeichnungspflicht von Videoüberwachungsanlagen
Bereits seit einiger Zeit sind die Betreiber von Videoüberwachungsanlagen in öffentlich zugänglichen Räumen gesetzlich dazu verpflichtet, eine entsprechende Kennzeichnung in Form eines Piktogramms o.Ä. anzubringen. Allzu oft fehlte bisher allerdings der Hinweis auf die verantwortliche Stelle.
Ab Mai 2018 wird es höchstwahrscheinlich gesetzliche Änderungen geben. Mit Gültigkeit der DSGVO gelten insgesamt künftig strengere Informationspflichten. Neben der Nennung der verantwortlichen Stelle sind bald auch zwingend Kontaktdaten anzugeben: Eine Telefonnummer, E-Mail Adresse oder postalische Anschrift sind ausreichend. Im Hinblick auf steigende Bußgelder möchten wir dazu raten, gesetzeskonforme Hinweisschilder anzubringen.

Gesetzeskonform dank Telefonnummer
Datum: 14. September 2017