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Stellungnahme zum Vorschlag des Bundesinnenministeriums

Das Bundesministerium des Innern hat für die Innenministerkonferenz am 06./07.12.2017 vorgeschlagen, die Hersteller von Alarm- und Sicherungsanlagen für Wohnungen und Autos zu verpflichten, Ermittlungsbehörden für richterlich angeordnete Überwachungsmaßnahmen Zugang zu den Anlagenzentralen zu verschaffen, um diese unbemerkt überwinden zu können. Lt. der Deutschen Presse Agentur dpa erklärte ein Ministeriumssprecher, die bestehenden Abhörbefugnisse setzten voraus, dass die Polizei Zugang zu einer Wohnung oder einem Auto bekomme, um dort Überwachungstechnik zu installieren. Dafür müssten regelmäßig zunächst auf verdeckte Weise Sicherungseinrichtungen überwunden werden. Dies sei zwar rechtlich von den bestehenden Befugnissen abgedeckt, in der Praxis gebe es hier aber häufig Probleme.

Der BHE hat hierzu eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht, die Sie sowohl anbei finden als auch unter https://www.bhe.de/de/BHE-Stellungnahme-zum-BMI-Vorschlag-bzgl-Online-Zugang-zu-Alarmanlagen

Kritisch zu bewerten ist dabei das es für Kriminelle somit auch möglich sein könnte Alarmanlagen zu deaktivieren.

Im Gegensatz zu manchen Do it yourself und Smart Home Lösungen setzen wir bei unseren Angeboten auf höchste Sicherheit für Fernservice und APP Anwendungen - die technischen Anforderungen sind dabei natürlich komplexer als bei "einfache" Lösungen.

Polizei Alarmanlage

Onlinezugang zu Alarmanlagen für Polizei?

Datum: 12. Dezember 2017


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